Vorsorgevollmacht
zum Schutz vor einer gerichtlichen Betreuung
Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche, die für Sie wichtigen Entscheidungen zu treffen, denn für Ehepartner oder Kinder besteht KEINE automatische Vertretungsberechtigung!